Wenn die Krankenkasse schwächelt – Mit der Auslandsbehandlung importierte Insolvenzrisiken

Autor/innen

  • Hanjo Allinger Technische Hochschule Deggendorf
  • Romy Emmerich Andrassy Universität Budapest

DOI:

https://doi.org/10.25929/bjas2022106

Schlagwörter:

Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, Medizintourismus, Patientenmobilität, nationales Gesundheitswesen, Forderungsausfall

Abstract

Aufgrund des über- und zwischenstaatlichen Rechts ist es gesetzlich Versicherten möglich, medizinische Behandlungen im Ausland zu Lasten der heimischen Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Dabei erfolgt die zwischenstaatliche Abrechnung und Kostenerstattung zwischen dem zuständigen Träger im Heimatland des Versicherten und einem aushelfenden Träger im  Aufenthaltsland über eigens dafür eingerichtete Verbindungstellen. Ziel dieses Beitrags ist es, die Finanzierungslasten und Risiken einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu zeigen, die ihr durch die Vorfinanzierung der Behandlungskosten ausländischer Gastpatienten in Deutschland entstehen. Allein die AOK Bayern führt in ihren Büchern derzeit über 100 Millionen EUR offene Forderungen gegen ausländische
Krankenversicherungen, die sie nicht fällig stellen kann und die qua Gesetz unverzinst bleiben. [1] Manche Länder zahlen erst nach fünf Jahren, andere gar nicht. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, für die Behandlungskosten ausländischer Gastpatienten in finanzielle Vorleistung zu gehen, obwohl ihr dafür formal keinerlei Mittel zur Verfügung stehen. Auch alternative Möglichkeiten der Refinanzierung stehen ihnen nicht zur Verfügung, etwa durch eine Kreditaufnahme am Kapitalmarkt oder durch Sonderzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Durch mangelhafte Compliance ausländischer Krankenversicherer, die vorfinanzierte Leistungen für ihre Versicherungsnehmer nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung erstatten, können der  aushelfenden Krankenkasse neben Liquiditätsengpässen echte Insolvenzrisiken entstehen.

Veröffentlicht

2022-03-30